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Regelung bei Krankheit

Bei Krankheiten melden Sie bitte ihr Kind über die Kita-App ab oder rufen uns in der Kita an.

 

Bei ansteckenden Krankheiten (nach Infektionsschutzgesetz) muss die Kita-Leitung informiert werden und zur Wiederaufnahme ist bei einigen Krankheiten ein ärztliches Attest erforderlich. Wir informieren Sie gern.

 

Vor der Aufnahme ihres Kindes in die Einrichtung, weisen Sie uns bitte anhand des Impfausweises nach, ob ihr Kind gegen Masern geimpft ist. (Pflichtimpfung)